Strafrecht & Strafverteidigung

„Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.“
§ 137 Abs. 1 S. 1 StPO

Wenn Sie ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind, gilt es Ruhe zu bewahren! Als Beschuldigter sind Sie den Strafverfahren nicht schutzlos ausgeliefert, Sie verfügen über wichtige Rechte. Sie haben zuvorderst das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen. Von diesem zentralen Prozessrecht sollten Sie Gebrauch machen, bis Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Auf Seiten der Justiz wird das Strafverfahren von erfahrenen Experten betrieben. Wer sich wirkungsvoll verteidigen will, ist schnell auf professionelle Hilfe angewiesen.

Ich bin seit vielen Jahren ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig und verfüge über umfangreiche Prozesserfahrung, sowohl in großen presserelevanten Verfahren als auch in vermeintlich kleinen Angelegenheiten. Ich lege großen Wert darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihnen eine individuelle, erfolgversprechende und zugleich realistische Verteidigungsstrategie aufzuzeigen. Rufen Sie mich gerne an!